Hinweise zur Ausstellung
im Alten Rathaus Bad Cannstatt
1. Das Datum der Vernissage (üblicherweise donnerstags um 18 Uhr) und die Dauer der Ausstellung legt das Rathaus fest. Thomas schickt dazu einen Plan, ebenso über mögliche Aufbautermine.
2. Die Werke können auf 3 Etagen des Rathauses ausgestellt werden, die über einen Aufzug zu erreichen sind.
3. Zuständig für die Ausstellungen im Rathaus ist Herr Wolkenstein
(Tel. 0711 216-98943, 1.OG, Raum 103).
Hilfe bekommt man auch von Frau Hoffmann
(Tel. 0711 216-98047, 1.OG, Raum 104).
4. Öffnungszeiten des Rathauses: Mo - Fr: 8:15 - 13:00 Uhr
Di und Do: 14:00 - 16:00 Uhr
Beim Auf- und Abbau der Ausstellung, die länger dauern als die Öffnungszeiten, kann man auf der rechten Seite im EG das Rathaus durch die Personaltür verlassen.
5. Am Dienstagvormittag ist Markt auf dem Marktplatz am Rathaus. Daher ist die Zufahrt zum Rathaus versperrt und der Auf- und Abbau erschwert.
6. Zum Aus- und Einladen der Werke kann vor dem Rathauseingang geparkt werden. Man sollte aber am Fahrzeug darauf hinweisen.
7. Für den Transport der Werke innerhalb des Rathauses, kann bei Frau Hoffmann ein Transportwagen angefragt werden.
8. Da es sich im Rathaus um keine Verkaufsausstellung handelt, sollten auf den Bilderschildchen keine Preise stehen. Für Kaufinteressenten kann man seine Kontaktdaten auf eine Bilderliste oder auf dem Lebenslauf vermerken. Es darf aber ein Din A 4 Blatt mit Preisen ausgelegt werden.
9. Die Getränke für die Vernissage (Wein und Wasser) bekommt man vom Kunsthöfle im Amtsgericht - Anzahl der entnommenen Flaschen bei Heike Renz bitte melden wegen Übersicht..
Zugang zum Amtsgericht zu den üblichen Öffnungszeiten des Amtsgerichts, Ansprechpartner ist Herr Kouliboudis(Tel:015208547127)
10. Die Getränke können schon beim Aufhängen im 1.OG bei Frau Hoffmann abgegeben werden. Sie werden bei Bedarf dort gekühlt.
11. Für die Vernissage stellt das Rathaus im 1.OG einige Stehtische hin und einen Tisch mit Getränken und Gläsern. Den Ausschank übernehmen Mitarbeiter des Rathauses.
12. Das Fingerfood, das dafür benötigte Geschirr und Servietten bringen die Ausstellenden selbst mit.
13. Die Begrüßung bei der Vernissage übernimmt das Rathaus, i.d.R. der Bezirksvorsteher von Bad Cannstatt (z.Zt. Herr Löffler).
14. Den Laudator / die Laudatorin besorgen die Ausstellenden selbst, das Kunsthöfle beteiligt sich am Honorar mit 200 €.
15. Ist eine musikalische Begleitung bei der Vernissage von den Ausstellenden vorgesehen, müssen die Kosten von ihnen selbst getragen werden.
Die Lichtschalter für die Bilderbeleuchtung befinden sich auf jeder Etage rechts vom