Ausstellungsbedingungen im Amtsgericht:
Ausstellungsbedingungen
Das Kunsthöfle zeigt vor allem Arbeiten seiner Mitglieder.
Für Nichtmitglieder gelten gesonderte Kondionen.
1.) Für die Teilnahme an Ausstellungen können sich alle Mitglieder bewerben. Die Bewerbung erfolgt via Mail an den Vorsitzenden.
Die Auswahl obliegt dem Kuratorenteam/ dem Vorstand.
2.) Anlieferung und Abholung der Arbeiten obliegen den Ausstellenden. Die ausstellenden Mitglieder sind für den Auau ihrer Werkschau zuständig.
Vernissage Termine : immer Sonntags, 15.30 Uhr
Hänge Termin: immer Samstag vor der Vernissage um 11 Uhr-
gleichzeitig erfolgt der Abbau der alten Ausstellung.
Es wird erwartet, daß man sich gegenseitig hilft.
3.) Für die Verkösgung stellt der Verein Brezeln und diverse Getränke zur
Verfügung und übernimmt den Ausschank
Darüber hinausgehende Verkösgungen sind mit dem Kunsthöfle abzusprechen.
Die Kosten dafür tragen die Ausstellenden.
4.) Der Verein sorgt für die Gestaltung des Plakats und der -digitalen -Einladungen.
Die Künstler stellen hierfür Fotos zur Verfügung und wählen den Titel.
Das Kunsthöfle stellt mehrere Plakate für seine Schaukästen her, sowie eines für den Eingang im Amtsgericht, für das Rathaus Bad Cannstatt und andere Plätze in Bad Cannstatt.
Die Ausstellenden bekommen das Plakat via mail.
Der Verein versendet Einladungen digital an Mitglieder und Freunde des Kunsthöfles.
5.) Pressebenachrichgung erfolgt durch das Kunsthöfle. Die Ausstellenden stellen hierfür Bildmaterial und Texte zur Verfügung.
Die Einführung in die Ausstellung ( Laudatio, art talk etc..) erfolgt in Absprache mit dem Kunsthöfle-Vorstand. An den Kosten für die Laudatio beteiligt sich der Verein zu 50 % mit max. 200,-- €.
-eventuelle musikalische Umrahmung erfolgt in Absprache mit dem Kunsthöfle.
Die Kosten hierfür tragen die Ausstellenden.
8.) Die Arbeiten werden seitens der Galerie nicht versichert. Die Galerie übernimmt keinerlei Haung für Transport- und sonsge Schäden – auch durch Vandalismus, Diebstahl, Elementarschäden etc..
Ausstellungsbedingungen historisches Rathaus Bad Cannstatt:
Ausstellungsbedingungen Rathaus
Ansprechpartner: Thomas Fortanier ([email protected])
Das Kunsthöfle zeigt vor allem Arbeiten seiner Mitglieder. Für Nichtmitglieder gelten gesonderte Kondionen.
1.) Für die Teilnahme an Ausstellungen können sich alle Mitglieder bewerben. Die Bewerbung erfolgt via Mail an den Vorsitzenden. Wenn sich mehr Mitglieder melden, als Hängefläche verfügbar ist, entscheidet der Vorstand über die Teilnahme.
2.) Anlieferung und Abholung der Arbeiten obliegen den Ausstellenden. Die ausstellenden Mitglieder sind für den Auau ihrer Werkschau zuständig.
Die Hänge- und Vernissage Termine sind vom Kunsthöfle/ Rathaus vorgegeben.
Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:
An einem Wochentag wird aufgebaut.
Donnerstags, 18 Uhr findet die Vernissage statt.
3.) Für die Verkösgung stellt der Verein Getränke zur Verfügung.
Den Ausschank übernimmt das Rathaus.
Darüber hinausgehende Verkösgungen sind mit dem Kunsthöfle abzusprechen.
Die Kosten dafür tragen die Ausstellenden.
5.) Der Verein sorgt auf Wunsch für die Gestaltung des Plakats und der digitalen Einladungen.Die Ausstellenden bekommen das Plakat via mail.
Der Verein versendet Einladungen digital an Mitglieder und Freunde des Kunsthöfles.
6.)Die Einführung in die Ausstellung ( Laudatio, art talk etc..) erfolgt in Absprache mit dem Kunsthöfle-Vorstand. An den Kosten für die Laudatio beteiligt sich der Verein zu 50 % mit max. 200,-- €.
Eventuelle musikalische Umrahmung erfolgt in Absprache mit dem Kunsthöfle. Die Kosten hierfür tragen die Ausstellenden.
8.) Die Arbeiten werden seitens des Rathauses nicht versichert. Die Galerie übernimmt keinerlei Haung für Transport- und sonsge Schäden – auch durch Vandalismus, Diebstahl, Elementarschäden etc..